Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG

14. Juni 2022 2022-06-14 15:02

Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Auszug aus der Website www.kinderrechte.gv.at:

Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Ab November 2013 wurde für das Kompetenzzentrum Ladybird als Organisation die Eignung für die oben genannte Aufgabe zu den in den “Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG” geforderten Kriterien festgestellt.

Diesen Service bieten wir kostenlos an!

Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen”.