Das Kontaktrecht ist ein Grundrecht der Beziehung zwischen Eltern und Kindern, das entsteht, sobald der nicht betreuende Elternteil mit dem minderjährigen Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Das Kontaktrecht ist grundsätzlich vom Alter des Kindes abhängig.
Neuerung
Es besteht auch für das Kind ein Anspruch auf Kontaktrecht und dieser kann rechtlich durchgesetzt werden.
Inhalte
Das Ziel einer Vereinbarung über entsprechende Besuchszeiten besteht im Idealfall einer Gewährleistung einer verlässlichen Kontinuität für das Kind und sollte gleichzeitig die Funktion der Entlastung der hauptbetreuenden Person erfüllen können.
Ferner kann ein Kontaktrecht Dritter oder eine Besuchsbegleitung vereinbart werden.
Im Bezirk Feldkirchen kann eine Besuchsbegleitung auch außerhalb eines geförderten Institutes kostenlos in Anspruch genommen werden (Auswahlmöglichkeiten).
Neue Regelung beim Kompetenzzentrum Ladybird ab Dezember 2013:
Möglichkeit der kostenlosen Besuchsbegleitung
Grundlagen:
Vereinbarungsvertrag zwischen allen betroffenen Personen der Besuchsbegleitung mit Zeitplan und genauem Ablauf der Termine unter Einbindung der VernetzungspartnerInnen!